Grabarten und Friedhofsvorschriften
Ich kümmere mich um alle Formalitäten und technischen Fragen rund um das Grabmal.
Zu den Grabarten zählen pflegefreie Urneneinzelstellen, das Urneneinzelgrab, das Urnenkaufgrab, das Reihen-, das Einzel- oder Doppelgrab, das Einzeltiefen- oder Doppeltiefengrab und die verschiedenen Größen von Mehrfach-Stellen.
Von diesen verschiedenen Grabarten hängen unterschiedliche Außenmaße und somit Grabeinfassungsgrößen, Maximalhöhen und Mindeststärken von Steinen und vorgeschrieben Fundamenttiefen ab.
Zudem variieren diese Vorschriften je nach Stadt und Gemeinde. Ich habe meinen Firmensitz im „Dreistädteeck” Düsseldorf, Neuss und Dormagen. Alle diese Gemeinden besitzen andere Vorschriften, wie auch Köln, Meerbusch, Kaarst, Mönchengladbach, Ratingen und andere.
Die Einhaltung dieser Friedhofsvorschriften ist sehr wichtig, da das Friedhofsamt Sie bei Nichteinhaltung auffordern kann, die Grabaufbauten wieder zu entfernen.
Als alteingesessener Steinmetzbetrieb bin ich von Gesetzes wegen berechtigt Grabaufbauten auf Friedhöfen zu installieren. Sämtliche Antragsformulare der verschiedenen Gemeinden und Kommunen bez .des Aufstellens von Grabanlagen fülle ich für Sie aus und reiche sie bei den jeweiligen Friedhofsverwaltungen für Sie ein!